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Einigung auf OZG-Änderungsgesetz

Die Fraktionen von FDP, Grünen und SPD haben eine Einigung zum Gesetzenwurf auf das OZG-Änderungsgesetz erzielt.

Der Gesetzentwurf markiert einen deutlichen Wegpunkt in der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, indem erstmals ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen gesetzlich verankert wird.

Im Gegensatz zum ersten Onlinezugangsgesetz (OZG), welches zwar eine Frist für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorsah, jedoch keine direkten Folgen bei deren Nichteinhaltung definierte, setzt das neue Änderungsgesetz klare Standards und Fristen. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Rechtsanspruch zunächst für Bundesleistungen gilt und ab dem Jahr 2028 wirksam wird.

Als nächster Schritt steht die Vorlage vor dem Innenausschuss des Bundestags am 21.02.2024 an.

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